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Offene Badekur in Bad Füssing

Bad Füssing gehört zu den bekanntesten Kurorten Bayerns. Das Hotel Schweizer Hof bietet Ihnen einen komfortablen Ausgangspunkt für Ihre offene Badekur in Bad Füssing. Viele Anwendungen und Angebote für Ihre Erholung sind direkt im Haus verfügbar. Dazu zählen je nach ärztlicher Verordnung beispielsweise Thermalbad, Naturfango, Massagen und Krankengymnastik.

Der ortsansässige Kur- oder Badearzt bespricht nach Ihrer Anreise Ihre Beschwerden und erstellt auf dieser Grundlage einen persönlichen Therapieplan. So können Sie Ihre Badekur in Bad Füssing mit medizinischer Begleitung und kurzen Wegen verbinden.

Flyer herunterladen

Warum eine offene Badekur im Schweizer Hof?

Im Hotel Schweizer Hof genießen Sie die Vorteile eines Kurhotels in Bad Füssing: Sie wohnen komfortabel und profitieren von einem vielseitigen Gesundheits- und Erholungsangebot unter einem Dach.

  • Individueller Therapieplan vom ortsansässigen Kur-/Badearzt
  • Verordnete Anwendungen wie Thermalbad, Naturfango, Massagen und Krankengymnastik direkt im Hotel
  • Thermalbad, Sauna & Fitnessgeräte während Ihres Aufenthalts inklusive
  • Erfahrene Pflegekräfte & Physiotherapeuten vor Ort, unter anderem in der Physiopraxis Marion Morgenroth
  • Frühstück, Abendessen & kleine Mittagsgerichte im hoteleigenen Restaurant
    Anmerkung: Die kleinen Mittagsgerichte werden in der Hotellobby eingenommen 

Vorteile einer offenen Badekur in Bayern

Eine offene Badekur wird heute als ambulante Vorsorgeleistung nach § 23 SGB V bezeichnet. Sie kommt infrage, wenn ambulante Behandlungen am Wohnort nicht ausreichen. Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Genehmigung.

  • In Bad Füssing profitieren Sie von:
  • einem anerkannten Kurort mit Thermalwasser
  • einem individuell abgestimmten Therapieplan durch den Kur- oder Badearzt
  • Anwendungen wie Thermalbad, Naturfango, Massagen und Krankengymnastik
  • der freien Wahl von Kurort und Unterkunft nach Genehmigung
  • einem möglichen Zuschuss zu Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe oder Anreise – abhängig von Ihrer Krankenkasse

Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder Orthopäden. Die konkreten Voraussetzungen und Leistungen richten sich nach der Entscheidung Ihrer Krankenkasse.

Ablauf einer offenen Badekur

Die Beantragung einer offenen Badekur erfolgt in der Regel über Ihren Hausarzt oder Orthopäden am Heimatort. Nach der Genehmigung wählen Sie den anerkannten Kurort und Ihre Unterkunft selbst. Die konkreten Voraussetzungen, Fristen und Leistungen richten sich nach dem Genehmigungsbescheid und den Vorgaben Ihrer Krankenkasse.

Die notwendigen Verordnungen, zum Beispiel für Thermalbad, Naturfango, Massagen, Krankengymnastik, Lymphdrainage oder Elektrotherapie, stellt der ortsansässige Kur- oder Badearzt nach der Untersuchung und abhängig von Ihrem Krankheitsbild aus.

Schritt für Schritt zur Badekur

  1. Antrag stellen
    Besprechen Sie die geplante Badekur mit Ihrem Hausarzt oder Orthopäden. Gemeinsam stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
  2. Antrag prüfen lassen
    Die Krankenkasse prüft die medizinische Notwendigkeit und entscheidet über die Genehmigung. Bei einer Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Der Sozialverband VdK kann Sie bei diesem Schritt unterstützen.
  3. Kurort auswählen
    Wird die ambulante Vorsorgeleistung genehmigt, wählen Sie einen anerkannten Kurort wie Bad Füssing. Beachten Sie die Frist, die in Ihrem Genehmigungsbescheid genannt wird.
  4. Unterkunft buchen
    Ihre Unterkunft können Sie selbst auswählen und buchen. Der Schweizer Hof bietet Ihnen komfortable Zimmer, kurze Wege zu den hoteleigenen Angeboten und eine angenehme Atmosphäre für Ihren Kuraufenthalt.
  5. Kurarzt aufsuchen
    Nach Ihrer Anreise stellen Sie sich mit Ihren Kurunterlagen beim ortsansässigen Kur- oder Badearzt vor. Bitte bringen Sie Ihren Medikamentenplan und – falls vorhanden – Ihr Blutdruckmessgerät mit.
  6. Therapieplan erhalten
    Der Kur- oder Badearzt untersucht Sie, stellt die Diagnose und verordnet die für Sie geeigneten Heilmittel. Die Abrechnung erfolgt für Gäste des Schweizer Hofes nach den jeweils geltenden Voraussetzungen, wenn die Behandlungen in der Physiopraxis Marion Morgenroth im Hotel durchgeführt werden.

FAQ zur offenen Badekur in Bad Füssing

Wer kann eine offene Badekur beantragen?

Eine ambulante Vorsorgeleistung nach § 23 SGB V kommt grundsätzlich für gesetzlich Versicherte infrage. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit und die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse.

Wie oft kann eine ambulante Badekur beantragt werden?

Eine ambulante Badekur kann in der Regel alle drei Jahre beantragt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine frühere Bewilligung möglich sein. Die Entscheidung trifft die Krankenkasse im Einzelfall.

Wie lange dauert eine offene Badekur?

Ambulante Vorsorgeleistungen sind in der Regel auf eine Dauer von bis zu drei Wochen ausgelegt. Eine Verlängerung kann möglich sein, wenn sie aus dringenden medizinischen Gründen erforderlich ist.

Welche Anwendungen werden bei einer Badekur verschrieben?

Die Anwendungen richten sich nach Ihrem Krankheitsbild und dem persönlichen Therapieplan des Kur- oder Badearztes. Häufig kommen Thermalbäder, Naturfango, Massagen, Krankengymnastik, Lymphdrainage und Elektrotherapie infrage.

Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Sie können gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse über die Begründung und die einzuhaltende Frist informieren. Auch der Sozialverband VdK kann Sie bei einem Widerspruch unterstützen.

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